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Hier eine kurze Darstellung möglicher Beratungsmandate.
• Arbeitsrecht:

ist komplex und ständigen Änderungen unterworfen. Geprägt wird dieses Rechtsgebiet durch die sich ständig verändernde Rechtsprechung. Ich berate Sie bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Vertragsgestaltung, Trennungsmanagement, Kündigungsschutzklagen).

• Architektenrecht:

regelt die Rechten und Pflichten der Architekten gegenüber dem Bauherren. Es geht um Fragen des Vertragsumfanges (Leistungspflichten), der Bezahlung (Vergütung). Was passiert wenn Architekt Fehler macht (Bsp. Planungsfehler). Steht dem Architekten ein Urheberrecht an seinem Werk zu?

• Baurecht:

ist die Gesamtheit der zahlreichen Gesetze und Rechtsnormen, die das Bauen betreffen, egal ob Bauherr, Handwerker oder Architekt, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger. Ohne baubegleitende Beratung ist ein erfolgreicher Abschluss des Bauvorhabens angesichts des Umfangs der zu beachtenden Normen sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung nahezu ausgeschlossen. Wer hier – auf der einen oder anderen Seite – ohne rechtliche Beratung schon bei der Vertragsgestaltung und während der Bauausführung agiert, handelt grob fahrlässig. Spätestens bei der Durchsetzung offener Forderungen geht es nicht mehr ohne Hilfe des spezialisierten Anwalts. Denn Baurechtsprozesse sind durch ihren besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme, zumeist aus dem Bereich der VOB/B, gekennzeichnet.

• Familienrecht:

bei Fragen zu Ehe, Scheidung, Unterhalt, Umgang, Zugewinnausgleich stehe ich unterstützend und vertretend zur Verfügung.

• Inkasso:

Ihr Kunde zahlt nicht? Ihre Liquidität wird dadurch strapaziert? Die Forderung muss nunmehr irgendwie durchgesetzt, möglicherweise sogar gerichtlich geltend gemacht werden. Sie muss im Zweifel auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Denn sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten.

• Immobilienrecht:

Das Immobilienrecht umfasst alle Fragen rund um Haus, Wohnung oder Grundstück. Insbesondere das Grundstücks- und Grundstücksverkehrsrecht sowie das im Zusammenhang mit dem Erwerb stehende öffentliche Recht (Bauplanungs-, Bauordnungs- und Umweltrecht), aber auch das private Baurecht und das Wohneigentumsrecht sind hier von Bedeutung.
Hier sind vielfältige Probleme denkbar. Häufig entstehen Streitigkeiten bereits beim Immobilienkauf. Ich stehe Ihnen bei den außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite (Bsp. Rückabwicklungen oder Umschuldungen gegenüber Kreditinstituten).

• Mietrecht:

Sowohl das private als auch das gewerbliche Mietrecht ist bei Fragen der Vertragsgestaltung (z.Bsp. Schönheitsreparaturen) komplex. Die Beschäftigung mit der aktuellen Rechtsprechung ist unabdingbar. Ich berate Sie als Mieter (Bsp. Minderung / Betriebskosten) als auch als Vermieter zu allen Fragen. Darüber hinaus vertrete ich Sie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

• Ordnunsgwidrigkeitenrecht:

ist der Teil des Rechts, der Verkehrsverstöße oder sonstige Verstöße gegen öff. rechtl. Normen sanktioniert.

• Strafrecht:

ist der Teil des Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind. Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Gesetzlich geregelt ist es im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen (zum Beispiel im Außenwirtschaftsgesetz oder im Arzneimittelgesetz). Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt (z.B in der Strafprozessordnung).

• Vergaberecht:

umfasst die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben benötigt, zu beachten hat. Dazu gehören aber auch die Rechts- und Verfahrensregeln, nach denen Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln beim vorgenannten Einkauf der Leistungen suchen können. Diese Beschaffung vollzieht sich grundsätzlich in Formen des Privatrechts durch den Abschluss von zivilrechtlichen Verträgen.

• Verkehrsrecht:

ist ein Rechtsgebiet, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Autofahrer oder Fußgänger, täglich konfrontiert sieht. Dieses, selbst für Juristen sehr weit gefasste und facettenreiche Rechtsgebiet, wird von uns umfassend und kompetent bearbeitet. Hierzu gehören beispielsweise das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenverfahren, das verwaltungsgerichtliche Führerscheinverfahren, das Recht der Kraftfahrtversicherung und das Straßenverkehrshaftungsrecht.

• WEG ( Wohneigentums ) recht:

ist ein sehr vielschichtiges Rechtsgebiet, das stark durch die Rechtsprechung geprägt wird. Probleme ergeben sich insbesondere im Zusammenleben der Wohnungseigentümer und den sich daraus ergebenden Grenzen für das einzelne Sondereigentum. Auch wenn das Verhältnis der Wohnungseigentümer durch die so genannte Teilungserklärung geregelt wird, ergeben sich bereits bei ihrer Auslegung diverse Streitigkeiten. Darüber hinaus werden die Wohnanlagen regelmäßig durch einen gesetzlich vorgeschriebenen Verwalter verwaltet. In diesem Zusammenhang ergeben sich beispielsweise Fragen im Hinblick auf die Befugnisse des Verwalters, den Erfordernissen für eine ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, den Kriterien für die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung sowie im Hinblick auf die Erstellung einer rechtmäßigen Jahresabrechnung und Wirtschaftsplans.

• Zwangsverwaltung:

ist Teil der Zwangsvollstreckung, in welcher der Gläubiger durch Einsetzung eines Treuhänders sich aus den Erlösen der Immobilie befriedigen kann. Als erfahrener Zwangsverwalter verstehe ich die Interessen der Gläubiger als auch der Schuldner zu vertreten.

• Zwangsvollstreckung:

befasst sich im Wesentlichen mit der Durchsetzung zivilrechtlicher, verwaltungsrechtlicher oder strafrechtlicher Titel, die im Wege eines förmlichen (Gerichts-) Verfahrens erlangt wurden. Die Vollstreckung erfolgt regelmäßig im Wege der Zwangsvollstreckung. Dabei wird die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels in Anspruch genommen. Im deutschen Recht darf die Vollstreckung nur durch staatliche Stellen betrieben werden. Die eigenmächtige Durchsetzung auch von berechtigten Forderungen ist nur in den engen Grenzen der erlaubten Selbsthilfe zulässig (Verbot der Selbstjustiz).Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Vollstreckung. Deshalb ist es wichtig, die einzelnen Möglichkeiten zu kennen und die im Einzelfall sinnvollste Maßnahme zu ergreifen.

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