Gebühren


Anmerkungen: Gebühren

Die Gebühren für die Dienstleistung des Rechtsanwalts sind seit dem 01.07.2004 in dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, festgelegt. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom erteilten Auftrag, dem Rechtsgebiet und vom Gegenstandswert. Einen Leitfaden zur Anwaltsvergütung können Sie auch im PDF-Format von der Bundesrechtsanwaltskammer herunterladen.
Grundsätzlich hat der Autraggeber die Kosten seines Rechtsanwalts zu tragen. Im Falle des gerichtlichen Obsiegens muss der Gegner die Kosten erstatten.
Bei Klagen vor dem Arbeitsgericht trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Kosten selbst, unabhängig vom Prozessausgang. Gerichtskosten fallen hier jedoch in der 1. Instanz nicht an.

Sofern sie über kein oder nur sehr geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Wenn Prozesskostenhilfe gewährt wird, übernimmt gegebenenfalls die Staatskasse die entstandenen Kosten.